Ratgeber
50-Euro-Sachbezug (Gutschein oder Karte)
Freigrenze von 50,00 € je Monat. Ein Cent darüber und alles ist steuerpflichtig.
- Fehler & Grenzfälle 50-Euro-Freigrenze überschritten — was dann gilt Was passiert, wenn der Sachbezug über 50 Euro liegt?
- Fehler & Grenzfälle Mehrere Sachbezüge im selben Monat — was zusammenzurechnen ist Müssen mehrere Sachbezüge eines Monats zusammengerechnet werden?
- Fehler & Grenzfälle Entgeltumwandlung beim 50-Euro-Sachbezug — warum sie ausgeschlossen ist Darf der 50-Euro-Sachbezug aus einer Gehaltsumwandlung stammen?
- Fehler & Grenzfälle Gutschein mit Barauszahlung — dann ist es kein Sachbezug mehr Was passiert, wenn die Karte eine Barauszahlung erlaubt?
Rechtsgrundlage: § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG i.V.m. § 8 Abs. 4 EStG
Was noch fehlt
Der Ratgeber wächst entlang der Fragen, die tatsächlich gestellt werden — nicht entlang einer Themenliste. Als Nächstes kommen die Buchungsseiten zu den Lohnarten und der Essenszuschuss.
Die Buchungsseiten warten auf eine Zulieferung: Solange die DATEV-Stammlohnarten und die SKR-Konten nicht gegen die Primärdokumentation geprüft sind, zeigt diese Website keine Kontierung an. Eine geratene Lohnart wäre genau der Prüfungsfehler, gegen den dieser Ratgeber geschrieben ist.
Rechtsstand 17.08.2026. Die Angaben sind ein Informationswerkzeug und allgemeine Information zur Rechtslage. Sie stellen weder eine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes noch eine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes dar und ersetzen nicht die Prüfung des Einzelfalls durch eine Steuerberaterin, einen Steuerberater, das Lohnbüro oder eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt. Für Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Haftung übernommen.